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Steuerentlastungsgesetz: Erhöhung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags
Durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 ist auch eine Anhebung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags rückwirkend ab dem geplant. Geplant ist die Erhöhung des Grundfreibetrags um 363 € von derzeit 9.984 € (2022: Einzelveranlagung) auf 10.347 €. Zudem soll der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von derzeit 1.000 € auf 1.200 € erhöht werden.