Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB Nr. 9 vom Seite 332

Die Escape-Klausel des § 8 Abs. 2 AStG

Christiane Anger, Rechtsanwältin und Steuerberaterin, ist Senior Associated Partner bei der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München

[i]Vier kumulative Voraussetzungen dafürNiedrig besteuerte Einkünfte einer ausländischen Zwischengesellschaft unterliegen grds. der Hinzurechnungsbesteuerung. Die Escape-Klausel ermöglicht es aber dem inländischen Steuerpflichtigen, mittels eines Gegenbeweises zu belegen, dass die Zwischenschaltung der ausländischen Gesellschaft aus wirtschaftlichen oder sonst beachtlichen Gründen erfolgt und nicht nur rein steuerlich motiviert ist. Diese Möglichkeit des Substanznachweises besteht für EU-/EWR-Gesellschaften und ist an vier kumulative Voraussetzungen geknüpft:

I. Zwischengesellschaft hat Sitz oder Geschäftsleitung in einem anderen EU-/EWR-Mitgliedstaat

[i]Ausschluss von Gesellschaften in DrittstaatenSteuerpflichtige, die an Zwischengesellschaften in Drittstaaten beteiligt sind, können nach dem Gesetzeswortlaut keinen Gegenbeweis erbringen. Da die Hinzurechnungsbesteuerung jedoch nicht nur an der Niederlassungsfreiheit, sondern nach neuerer BFH-Rechtsprechung auch an der Kapitalverkehrsfreiheit zu messen ist, ist die Escape-Klausel sinngemäß auch in Drittstaatenfällen anzuwenden (, NWB HAAAH-34005; , NWB WAAAH-59769). Dem hat sich die Finanzverwaltung angeschlossen und gewährt in Drittstaatenfäl...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 2
Online-Dokument

Die Escape-Klausel des § 8 Abs. 2 AStG

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Steuern International
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen