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EuGH | Zum Begriff der festen Niederlassung
Eine deutsche Gesellschaft, die in Rumänien aus einem (von einem Dritten betriebenen) Lager heraus pharmazeutische Produkte vermarktete, gründete eine rumänische Tochtergesellschaft. Die Haupttätigkeit dieser Gesellschaft bestand in der Managementberatung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation sowie in Nebentätigkeiten des Großhandels mit pharmazeutischen Erzeugnissen. Die deutsche Gesellschaft hielt das fast ausschließliche Eigentum an der rumänischen Gesellschaft, war zu 100 % an ihren Gewinnen und Verlusten beteiligt, war ihre einzige Gesellschafterin und einzige Kundin. Für die Leistungen an ihre deutsche Muttergesellschaft erhielt die rumänische Gesellschaft eine Kostenerstattung mit Aufschlag. Sie stellte der deutschen Gesellschaft ihre Leistungen ...