Online-Nachricht - Montag, 02.05.2022

Gesetzgebung | Neuregelungen Mai 2022 (Bundesregierung)

Die Bundesregierung informiert über gesetzliche Neuregelungen im Mai 2022. U.a. sollen Gasspeicheranlagen zur Sicherheit der Energieversorgung einen Mindestfüllstand aufweisen. Zudem soll für mehr Transparenz für Verbraucher im Online-Handel und bei Kaffeefahrten gesorgt werden.

Energie

Sicherheit der Gasversorgung

Betreibende von Gasspeicheranlagen in Deutschland werden verpflichtet, ihre Speicher schrittweise zu füllen. Gesetzlich vorgegebene Mindestfüllstände sollen die Energieversorgung weiterhin gewährleisten und heftige Preisausschläge eindämmen. Das Gesetz tritt am in Kraft.

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Flucht und Asyl

Vereinfachter Bau von Unterkünften für Geflüchtete

Um Städten und Gemeinden den Bau von Unterkünften für Geflüchtete zu erleichtern, führt die Bundesregierung eine Ausnahmeregelung im § 246 Baugesetzbuch wieder ein. Behörden dürfen bis Ende 2024 von den Vorschriften des Baugesetzbuchs abweichen, um das Verfahren zu vereinfachen.

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Verbraucherschutz

Mehr Schutz auf Online-Marktplätzen

Ab dem sind Verbraucherinnen und Verbraucher bei Online-Einkäufen besser zu informieren. Betreiber von Digitalen-Marktplätzen wie Amazon oder ebay sind dann verpflichtet, vor Vertragsschluss über wesentliche Umstände, die die Entscheidung des Kunden beeinflussen können, aufzuklären - etwa über Kriterien und Gewichtung für das Ranking von Suchergebnissen zu Produkten.

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Transparenz im Internet und bei Kaffeefahrten

Beim Verkauf digitaler Inhalte wie eBooks, Videoclips, digitale Dienstleistungen oder Videostreaming sind Anbietende zu mehr Transparenz verpflichtet. Mehr Schutz vor missbräuchlichen Praktiken erhalten auch Teilnehmende an sogenannten Kaffeefahrten. Influencer und Blogger erhalten zudem mehr Rechtssicherheit bei Produktempfehlungen. Das Gesetz tritt am in Kraft.

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Stärkerer Schutz bei Telefonwerbung

Ab dem müssen Anbieterinnen und Anbieter, die telefonisch werben, die ausdrückliche Einwilligung der Angerufenen dokumentieren und fünf Jahre aufbewahren. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

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Einfachere Preisauszeichnung und Verkauf verderblicher Lebensmittel

Ab dem müssen Anbieter bei Preisermäßigungen nicht mehr auf vorherige Preise Bezug nehmen, zugleich wird einer kurzzeitigen Anhebung von Preisen vor einer Preisermäßigung ein Riegel vorgeschoben. Außerdem wird der günstige Verkauf leicht verderblicher Lebensmittel erleichtert. Dies soll der Lebensmittelverschwendung entgegen wirken .

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Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
AAAAI-60711