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Abberufung eines AR-Mitglieds wegen Fehlverhaltens außerhalb des Mandats
Interessenkonflikte als typisches Problem sog. Doppelmandatsträger
Die Abberufung des Betriebsratsvorsitzenden der SAP-SE aus dem Aufsichtsrat des Softwareunternehmens im Jahr 2021 hat verschiedene Frage aufgeworfen: Muss sich ein wichtiger Grund zur Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds zwingend aus dem Verhalten als Aufsichtsratsmitglied ergeben oder kann auch ein Verhalten außerhalb der Aufsichtsratstätigkeit eine Abberufung rechtfertigen? Und wenn ein Verhalten außerhalb der Aufsichtsratstätigkeit eine Abberufung rechtfertigen kann, welche Voraussetzungen an eine solche Abberufung zu stellen sind. Diese für die Praxis wichtigen und interessanten Fragen hat das OLG Karlsruhe kürzlich (vgl. Beschluss v. - 1 W 85/21 Wx, NWB AAAAI-60455) beantwortet.
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I. Gewerkschaftsvertreter als Aufsichtsratsmitglied
[i]Kündigungsschutzprozess ohne Bedeutung für Beurteilung der AbberufungZum Aufsichtsratsmitglied einer Europäischen Gesellschaft (SE) wird ein Gewerkschaftsvertreter bestellt. Dieser ist insoweit nicht in seiner Eigenschaft als Arbeitnehmer der Gesellschaft betroffen (vgl. zur Sitzverteilung und Bestellung der Arbeitnehmervertreter § 36 Abs. 3 Satz 2, § 6 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gese...