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Aussetzung der Vollziehung bei Vorsteuerkürzung
Das zur Aussetzung der Vollziehung bei summarischer Prüfung zur Vorsteuerkürzung entschieden. Hierbei kommt der Förderung privater Interessen nach dem objektiven Inhalt der Eingangsleistung maßgebende Bedeutung zu.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Die Antragstellerin hat nicht dargetan, dass ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des strittigen Umsatzsteuerbescheides bestehen. Auch die Kürzung des Vorsteuerabzugs ist daher bei summarischer Prüfung nicht zu beanstanden.
II. Sachverhalt
Im Streitjahr 2015 hatte die Antragstellerin, eine GmbH, nur einen Gesellschafter und Geschäftsführer. Im Jahr 2017 erwarb die Ehefrau des Geschäftsführers einen Unternehmensanteil. Sie war zudem Eigentümerin eines mit einer Doppelhaushälfte bebauten Grundstücks. Im Streitjahr vermietete sie an die Antragstellerin Gebäudeteile und Außenanlagen. Umsatzsteuer wurde hierbei nicht berechnet. Im Streitjahr wurden umfangreiche Sanierungsarbeiten an dem Gebäude vorgenommen. Die Antragstellerin reichte eine Umsatzsteuerjahreserklärung für 2015 ein und meldete Umsätze nach vereinnahmten Entgelten an. Nachfolgend ging eine weitere Umsatzsteuerjahreserk...