Lehrbuch Internationales Steuerrecht
16. Aufl. 2022
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Kapitel 7: Steuerausländer mit Inlandsbeziehungen – Die Einzelsteuergesetze
7.1 Einkommensteuerrecht
7.1.1 Beschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 4 EStG)
1750Wie bereits oben ausgeführt, unterliegen diejenigen natürlichen Steuerpflichtigen, die zwar inländische Einkünfte beziehen, aber im Inland weder über einen Wohnsitz noch über einen gewöhnlichen Aufenthalt verfügen, nach § 1 Abs. 4 EStG lediglich mit diesen Einkünften aus im Inland belegenen Quellen der beschränkten Steuerpflicht. D. h. die persönliche beschränkte Einkommensteuerpflicht bezieht sich (nur) auf die inländischen Einkünfte i. S. des § 49 Abs. 1 EStG (Objektbezug). Diese Bestimmung orientiert sich im Grundsatz an den für die unbeschränkte Steuerpflicht maßgeblichen sieben Einkunftsarten nach § 2 Abs. 1 EStG, weist aber einen geringeren Umfang auf. Für jede der sieben Einkunftsarten werden sog. inländische Anknüpfungsmerkmale festgelegt. Diese sind im Laufe der Zeit immer weiter ausdifferenziert worden.
1751Die einzelnen Tatbestände orientieren sich an international anerkannten Anknüpfungspunkten für die Besteuerung. Folgende Systematik lässt sich erkennen. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 EStG) und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG) unterfallen dem Belegenheitsprinzip. Für Eink...