Lehrbuch Internationales Steuerrecht
16. Aufl. 2022
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Kapitel 3: Das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
3.1 Einführung
550Wirksamer als einseitige nationale Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sind bilaterale Maßnahmen, d. h. völkerrechtliche Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (Doppelbesteuerungsabkommen – DBA) zwischen zwei Staaten. Mit derartigen Verträgen wird grundsätzlich bereits die Entstehung der Doppelbesteuerung verhindert, während einseitige Maßnahmen i. d. R. nur eine bereits eingetretene effektive Doppelbesteuerung beseitigen. DBA stellen von der Wirkung her im Grundsatz eine Einschränkung des eigenen Besteuerungsrechts zugunsten des Besteuerungsrechts des anderen Vertragsstaates dar und umgekehrt. Die Abkommen versuchen, das Besteuerungsrecht an internationalen Steuerfällen den beteiligten Staaten nach objektiven Gesichtspunkten zuzuweisen, um eine gerechte und gleichmäßige Besteuerung zu erreichen. DBA begründen, soweit sie nicht ausdrücklich gegenteilige Regelungen enthalten, kein nach inländischem Recht nicht bestehendes Besteuerungsrecht. Sie führen nicht zur Erfassung von Einkünften, die nach inländischem Steuerrecht beim Steuerpflichtigen nicht zu erfassen sind.
551Deutschland hat zurzeit mit rund 100...