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Erbschaftsteuer auf Enteignungskurs?
Immer öfter kommt es vor, dass sich Grundstücksschenkungen als Danaergeschenk erweisen: Der Erwerber sieht sich gezwungen, das Grundstück zu verkaufen, damit er den Steueranspruch erfüllen kann. Manchem Erben geht es nicht besser. Ausgangspunkt der Fehlentwicklung ist der (BStBl 2007 II S. 192), dem eine Richtervorlage des II. BFH-Senats vorausging (s. Spiegelberger, Stbg 2007 S. 305). Seitdem wird Grundvermögen dem Geldvermögen gleichgestellt. Man tut so, als würde Kapital, das über viele Jahre in einem Grundstück gebunden ist, mit einem Schlag im Zeitpunkt der Schenkung oder der Erbfolge freigesetzt. Um diese vermutete Kapitalfreisetzung in Geldeinheiten auszudrücken, enthält das Steuergesetz heute Bewertungsregeln, die weitgehend den §§ 192 ff. BauGB nachgebildet sind. Nicht die erbschaftsteuerliche Bereicherung, sondern der Schadensersatz bei Enteignungen ist die Richtschnur für die erwünschte Gleichsetzung von Sach- und Geldvermögen.
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Bebautes Grundstück
[i]WertungswiderspruchBebaute Grundstücke sind Sachgesamtheiten, sie stehen dem Unternehmensvermögen daher sehr viel näher als dem Geldvermögen. Zur Bewertung von Unterne...