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OLG München Beschluss v. - 33 U 1473/21

Gesetze: BGB § 133; BGB § 2084; BGB § 2174; BGB § 138; BGB § 529

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zur Auslegung des Begriffes "vorhandenes Bargeld" in einem privatschriftlichen Testament.

2. Wendet der Erblasser im Wege des Vermächtnisses mehreren Vermächtnisnehmern das bei seinem Tode "vorhandene Bargeld" zu, ist eine Auslegung, wonach dieses Bargeld auch "leicht verfügbare Bankguthaben" erfasst (OLG Karlsruhe ZEV 2007, 380) möglich, aber nicht zwingend.

3. Es gibt keine Regel, nach der unter dem Begriff "Bargeld" zwangsläufig auch das auf Bankkonten liegende Geld umfasst wird.

4. Umstände, die im Rahmen der Testamentsauslegung herangezogen werden sollen, müssen entweder unstreitig oder zuvor vom Gericht festgestellt worden sein.

Fundstelle(n):
ErbBstg 2022 S. 137 Nr. 6
ErbStB 2022 S. 320 Nr. 10
MAAAI-60451

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OLG München, Beschluss v. 05.04.2022 - 33 U 1473/21

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