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Einschränkung des Verzichts auf Steuerbefreiungen nach Abs. 2; hier: Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug vor der Ausführung von Umsätzen
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Vorsteuerbeträge aus der Errichtung von Gebäuden vor der Ausführung von Umsätzen abziehbar sind, wird nach Abstimmung mit den obersten FinBeh des Bundes und der anderen Länder folgende Auffassung vertreten:
Maßgebend für die materiell-rechtliche Entscheidung über die Abziehbarkeit von Vorsteuerbeträgen nach § 15 UStG ist allgemein die tatsächliche erstmalige Verwendung oder Inanspruchnahme der bezogenen Leistungen. Bei noch fehlender tatsächlicher Verwendung in einem Besteuerungszeitraum kann über die Abziehbarkeit der angefallenen Vorsteuern zunächst anhand der durch objektive Nachweismöglichkeiten schlüssig dargelegten Verwendungsabsicht entschieden werden. Dabei entsteht - materiell-rechtlich nicht abschließend - der Vorsteueranspruch, wenn nach der mit den objektiven Gegegebenheiten vereinbaren Absicht des Unternehmers eine Verwendung zur Ausführung abzugsschädlicher steuerfreier Umsätze nicht stattfinden soll.
Der Vorsteuerabzugsanspruch entfällt - materiell-rechtlich nicht abschließend -, wenn erkennbar ist, daß nach der mit den objektiven Gegebenheiten vereinbaren Absicht des Unternehmers eine Verwendung zur Ausführung abzugsschädlicher steuerfr...