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Steuerrecht | Gewerbesteuerliche Hinzurechnung der vom Mieter bezahlten Grundsteuer
Die von einem gewerblichen Mieter nach dem Mietvertrag zu zahlende Grundsteuer ist nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG dem Gewinn des Mieters hinzuzurechnen.
Zu den Miet- und Pachtzinsen gehören auch solche Aufwendungen, die nach dem Gesetz zwar eigentlich vom Vermieter zu tragen sind, aber nach dem Vertrag vom Mieter übernommen werden.
Die Klägerin war eine GmbH, die im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ein Grundstück angemietet hatte. Nach dem Mietvertrag musste die Klägerin die Grundsteuer S. 400tragen. Diese Grundsteuer war dem Gewinn der Klägerin nach Maßgabe des § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG hinzuzurechnen.
Der [i]Keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung BFH folgt damit der Auffassung der obersten Finanzbehörden der Länder. Der BFH lässt sich von der Überlegung treiben, dass die vertragliche Überwälzung von Nebenkosten auf den Mieter typischerweise zu einer Minderung des eig...