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Immobilienvermietung: Fallgruppen, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen
Teil 3: Einzelfragen zu kurzfristiger Vermietung, leerstehenden Immobilien, Luxuswohnungen und Schrottimmobilien
Verluste sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nur dann berücksichtigungsfähig, wenn eine Einkunftserzielungsabsicht vorliegt. Zu dieser Thematik sind unterschiedliche Fallgruppen zu unterscheiden, wobei neben diversen Verwaltungsanweisungen auch die umfangreiche Rechtsprechung hierzu zu beachten ist. In den ersten beiden Teilen wurden die verbilligte Vermietung von Wohnungen sowie die Vermietung von Ferienwohnungen dargestellt. Im jetzigen Beitrag geht es um Einzelfragen zur kurzfristigen Vermietung, zu leerstehenden Wohnungen und Sonderimmobilien, wobei in der nächsten Ausgabe weitere Fragen rund um die Einkunftserzielungsabsicht beantwortet werden.
Die weiteren Beiträge der Beitragsreihe „Immobilienvermietung: Fallgruppen, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen“ von Ronig finden Sie in:
Teil 1: Verbilligte Vermietung von Wohnungen – NWB-EV 2/2022 S. 57, NWB KAAAI-02359
Teil 2: Ferienwohnungen – NWB-EV 3/2022 S. 93, NWB CAAAI-04832
Teil 4: Vermietung zu gewerblichen Zwecken, unbebaute Grundstücke sowie Berechnung des Totalüberschusses – , NWB PAAAI-61996
Das BMF-Schreiben zur Einkunftserzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist teilweise durch nach...