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Die Honorarfrage zur Grundsteuererklärung
Zu einem auch als Blaupause für zukünftige Abrechnungssituationen dienenden Honorarmodell
Selten hat bisher eine steuerlich eigentlich „kleine“ Dienstleistung für so viel Furore in der Branche gesorgt wie die bevorstehende Abgabe der Grundsteuererklärung. Ende letzten Jahres ist fast so etwas wie „Goldgräberstimmung“ aufgekommen. Verständlich: zur Abwechslung einmal ein etwas leichter verdientes Honorar für Steuerberater als mit Förderhilfen und Co. – eine verlockende Aussicht. Die Ernüchterung folgte allerdings auf dem Fuß. Die vermeintliche Einigung auf ein Berechnungsmodell auf Bundesebene fiel dem Föderalismus zum Opfer. Verschiedene Ländermodelle neben dem Bundesmodell – das macht auch die Honorarfindung nicht gerade einfacher. Deshalb soll in diesem Beitrag aufgezeigt werden, wie Steuerberater das Thema Grundsteuererklärung mit einem klugen Honorarmodell in der Kanzlei besser in den Griff bekommen. Bei der Entwicklung eines Honorarmodells sind es neben dem reinen Preis die teilweise strategischen Fragen im Vorfeld, die entscheidend für den Kanzleierfolg sind. Die hier gezeigte Vorgehensweise bei der Grundsteuer lässt sich auf jedes andere Thema, das der Gesetzgeber dem Berufsstand „andient“, als Blaupause übertragen.
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