Online-Nachricht - Mittwoch, 20.04.2022

Verbraucherschutz | Letzte Chance zur Anmeldung zu Klagen gegen Münchner und Nürnberger Sparkassen (vzbv)

Am um 9:30 Uhr startet die mündliche Verhandlung der Klage gegen die Sparkasse Nürnberg. Um 13:30 Uhr geht es mit dem Verfahren gegen die Stadtsparkasse München weiter. Betroffene können sich noch bis zum im Klageregister beim Bundesamt für Justiz anmelden. Hierauf weist der vzbv hin.

Hintergrund: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die Klagen mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern eingereicht. Bei Erfolg der Klagen können Betroffene je nach Fall erwarten, eine Zinsnachzahlung zu erhalten, ihre Verträge fortzuführen oder beides.

Hierzu führt der vzbv weiter aus:

  • Betroffene können bei erfolgreichen Musterfeststellungsklagen des vzbv gegen die Stadtsparkasse München und Sparkasse Nürnberg erhebliche Zinsnachzahlungen erwarten.

  • Bis zum 12.5. haben Betroffene die Chance sich den Musterfeststellungsklagen anzuschließen.

  • Der vzbv wird unmittelbar im Anschluss an die Verhandlungen am Bayerischen Obersten Landesgericht über deren Verlauf berichten.

Der Bundesgerichtshof hatte die Auffassung der Verbraucherzentralen zur Zinsberechnung in einem Urteil v. in weiten Teilen bestätigt.

Hinweis:

Zur vollständigen Pressemitteilung des vzbv gelangen Sie hier.

Quelle: vzbv, Newsletter v. (RD)

Fundstelle(n):
NWB XAAAI-59997