fehlende Erfolgsaussichten eines Auskunftsersuchens an den Steuerpflichtigen selbst
Leitsatz
1. Die Anwendung von § 93 Abs. 1 Satz 3 Alt. 2 AO setzt voraus, dass das Finanzamt einen klar umrissenen und für die Besteuerung
des Steuerpflichtigen erheblichen Sachverhalt herausarbeitet, um eine sachgerechte Prognose zu den Erfolgsaussichten einer
Sachverhaltsermittlung durch Mitwirkung des Steuerpflichtigen vornehmen zu können.
2. Allein die lebensnahe Betrachtung, dass ein Steuerpflichtiger, der über die Ankaufspreise der von ihm weiterveräußerten
Waren bewusst falsche Angaben gemacht hat, bei einer diesbezüglichen Befragung durch die Finanzbehörde nicht daran mitwirken
wird, diese Falschangaben zu korrigieren, kann eine entsprechende tatsächlich feststellbare Prognoseentscheidung des Finanzamts
nicht ersetzen.
Fundstelle(n): MAAAI-59901
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 26.11.2021 - 9 K 9099/16
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