Online-Nachricht - Donnerstag, 14.04.2022

Einkommensteuer | Zahlungen für Know-how-Transfer als beschränkt steuerpflichtige Einkünfte (BFH)

Die zeitlich unbegrenzte Überlassung von Know-how durch einen ausländischen Vergütungsgläubiger kann zu beschränkt steuerpflichtigen Einkünften i. S. des § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG führen. Dabei setzt das Tatbestandsmerkmal der tatsächlichen Nutzung des Know-how im Inland nicht voraus, dass das Know-how den vereinbarten Umfang und/oder die vereinbarte Qualität hatte, um die im Inland verfolgten Zwecke zu erfüllen (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Streitig ist, ob die Klägerin einer Steuerabzugspflicht nach § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG in der für das Streitjahr (2007) geltenden Fassung unterlag und hierfür haftet.

Der BFH wies die Revision der Klägerin zurück:

Wird gegenüber dem inländischen Vergütungs- und Entrichtungsschuldner, der den Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG unterlassen hat, nach § 50a Abs. 5 Satz 5 EStG ein Haftungsbescheid erlassen, kommt es für dessen Rechtmäßigkeit weder auf die abkommensrechtliche Freistellung der Einkünfte (§ 50d Abs. 1 Satz 1 und 10 EStG) noch auf die Undurchführbarkeit des Erstattungsverfahrens nach § 50d Abs. 1 Satz 2 ff. EStG aufgrund der Insolvenz des Vergütungsgläubigers an (§ 73g Abs. 1 EStDV). Das Zusammenwirken dieser Umstände könnte ggf. im Rahmen eines gesonderten Billigkeitsverfahrens nach § 227 AO berücksichtigt werden.

Quelle: ; NWB Datenbank (JT)

Fundstelle(n):
NWB LAAAI-59774