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Umsatzsteuer | Leistungsempfänger bei der Übertragung von hälftigem Miteigentum
Bei der Übertragung von hälftigem Miteigentum ist der jeweilige Miteigentümer Leistungsempfänger, so dass für den Fall eines Verzichts gem. § 9 Abs. 1 und Abs. 3 UStG auf die nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG bestehende Steuerfreiheit keine Steuerschuld einer GbR nach § 13b Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 5 Satz 1 UStG besteht (Bezug: § 4 Nr. 9 Buchst. a, § 9 Abs. 1 und Abs. 3, § 13b Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 5 Satz 1 UStG).
(1) Im Urteilsfall erwarben Eheleute von einem Bauträger durch notarielle Verträge als Anlageobjekte zwei noch zu errichtende Wohnungen mit Vermietungsgarantie für 25 Jahre in einem Seniorenpflege- und -wohnzentrum jeweils zu hälftigem Miteigentum. Später forderte das FA die Eheleute unter Hinweis auf § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG als Grundstückserwerber zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung auf. Diese teilten dem FA darauf mit, dass sie die Umsatzsteuer seinerzeit an den Bauträger ge...