Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
AG Hamburg 18.01.2022 61c RES 1/21, NWB 15/2022 S. 1030

StaRUG | Erlass einer Stabilisierungsanordnung

Eine Restrukturierungsplanung, die Mängel bei der Begründung der Auswahlentscheidung der Planbetroffenen (§ 8 Satz 1 StaRUG) aufweist, steht dem Erlass einer Stabilisierungsanordnung nicht entgegen.

Anmerkung:

Bei mangelhafter Planung ist die Stabilisierungsanordnung – vorläufig – auf einen Zeitraum von 20 Tagen zu beschränken und dem Schuldner aufzugeben, die Mängel bei der Gruppenbildung und Begründung der Auswahlentscheidung zu beheben (vgl. § 51 Abs. 1 Satz 3 StaRUG). Diese Frist beginnt nach Ansicht des Gerichts – in Parallele zur [i]Schädlich, NWB 48/2020 S. 3566einstweiligen Einstellung der Vollstreckung (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO) – am Tag des Erlasses des Beschlusses um 12 Uhr und endet mit Ablauf des 20. Tages nach dem Erlass. Sind die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse überschaubar, kann das Gericht davon absehen, einen Restrukturierungsbeauftra...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen