Fortsetzung des ursprünglichen
Prozesses bei Streit über korrekte Umsetzung einer finanzbehördlichen
Zusage
Leitsatz
1. Ein Streit
über die korrekte Umsetzung einer finanzbehördlichen Zusage, welche
dazu geführt hat, dass der ursprüngliche Rechtsstreit in der Hauptsache
für erledigt erklärt worden ist, kann nur im Wege der Fortführung
des ursprünglichen Prozesses geklärt werden.
2. Der ursprüngliche Prozess
ist auch dann fortzusetzen, wenn darüber zu entscheiden ist, ob
die von der Finanzbehörde in diesem Prozess abgegebene Änderungszusage korrekt
umgesetzt worden ist.
3. Es besteht kein Wahlrecht
im Falle einer (angeblichen) Nichteinhaltung einer solchen Zusage,
entweder den ursprünglichen Prozess fortzusetzen oder stattdessen
ein neues Rechtsbehelfsverfahren zu führen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): UAAAI-59382
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Online-Dokument
Finanzgericht
Nürnberg
, Urteil v. 05.11.2020 - 8 K 566/19
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