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Finanzgericht Nürnberg  Urteil v. - 8 K 566/19

Gesetze: FGO § 68

Fortsetzung des ursprünglichen Prozesses bei Streit über korrekte Umsetzung einer finanzbehördlichen Zusage

Leitsatz

1. Ein Streit über die korrekte Umsetzung einer finanzbehördlichen Zusage, welche dazu geführt hat, dass der ursprüngliche Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt worden ist, kann nur im Wege der Fortführung des ursprünglichen Prozesses geklärt werden.

2. Der ursprüngliche Prozess ist auch dann fortzusetzen, wenn darüber zu entscheiden ist, ob die von der Finanzbehörde in diesem Prozess abgegebene Änderungszusage korrekt umgesetzt worden ist.

3. Es besteht kein Wahlrecht im Falle einer (angeblichen) Nichteinhaltung einer solchen Zusage, entweder den ursprünglichen Prozess fortzusetzen oder stattdessen ein neues Rechtsbehelfsverfahren zu führen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAI-59382

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Finanzgericht Nürnberg , Urteil v. 05.11.2020 - 8 K 566/19

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