Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbschaftsteuer | Berücksichtigung von Steuerberatungskosten als Nachlassregelungskosten (Oberste Finanzbehörden der Länder)
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich zur Berücksichtigung von Steuerberatungskosten für die Steuerangelegenheiten des Erblassers und von Kosten für Haushaltsauflösung sowie für Räumung einer Wohnung als Nachlassregelungskosten i. S. d. § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG geäußert (, BStBl 2022 I S. 224).
Hintergrund: Der BFH hat abweichend von den gleich lautenden Erlassen der Länder mit entschieden, dass Steuerberatungskosten des Erben für die Nacherklärung von Steuern, die der Erblasser hinterzogen hat, als Nachlassregelungskosten abzugsfähig sind. Darüber hinaus hat das Gericht entschieden, dass die Kosten für die Haushaltsauflösung und Räumung der Erblasserwohnung als Nac...