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Erbschaftsteuer | Erwerb durch Zwischenberechtigte eines anglo-amerikanischen Trusts (BFH)
Zwischenberechtigter einer ausländischen Vermögensmasse i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Halbsatz 2 ErbStG ist, wer unabhängig von einem konkreten Ausschüttungsbeschluss über dingliche Rechte oder schuldrechtliche Ansprüche in Bezug auf Vermögen oder Erträge der Vermögensmasse verfügt (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Nach § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden, was u.a. bei Aufhebung einer Stiftung erworben wird. Nach § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 ErbStG steht dem gleich der Erwerb bei Auflösung einer Vermögensmasse ausländischen Rechts, deren Zweck auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, sowie der Erwerb durch Zwischenberechtigte während des Bestehens der Vermögensmasse.
Sachverhalt: Die Klägerin war mit dem in den USA wohnhaften und in 2010 verstorbenen E verheiratet. E hatte me...