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Reichweite der Auskunftspflicht im Zugewinnausgleichsverfahren
BGH: Ehemann als Partner einer P-mbB zur Vorlage von Belegen über Gesellschaftsanteil verpflichtet
Wurde von den Ehepartnern bei der Eheschließung keine Gütertrennung vereinbart, müssen im Rahmen einer Scheidung notwendige Informationen verschafft werden, bevor der Zugewinn und danach der bestehende Ausgleichsanspruch des berechtigten Ehepartners berechnet werden kann. Informationen zum Vermögen einer Person befinden sich typischerweise [i]Zur Begrenzung des nachehelichen Unterhalts Viefhues, NWB 38/2021 S. 2831weitgehend in der Sphäre des Vermögensträgers. Kürzlich hat sich der Bundesgerichtshof (, NWB PAAAI-58004) mit der Frage der Auskunft und Belegvorlage im Zugewinnausgleichsverfahren bei Beteiligung des auskunftspflichtigen Ehemanns an einer Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern befasst. Ein guter Grund, hierüber in der NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht einige Anmerkungen zu verlieren.
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I. Auskunftsansprüche im Zugewinn
[i]Wechselseitige, weitgehende AnsprücheDas Gesetz gewährt den Ehepartnern verschiedene – wechselseitig bestehende – Auskunftsansprüche. Im Zugewinnausgleichsverfahren kann jeder Ehepartner von dem anderen Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung und über das für die Berechnung des Anfangs- und Endvermögens ...