Gesetzgebung | Sechste Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung (Bundesregierung)
Die Bundesregierung hat am den Entwurf der „Sechsten Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung“ beschlossen.
Der Verordnungsentwurf sieht schwerpunktmäßig eine elektronische Mitteilungspflicht von Behörden und anderen öffentlichen Stellen über die anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 gewährten Hilfsleistungen an die Finanzbehörden vor.
Damit soll die Finanzverwaltung in die Lage versetzt werden, so umfassend wie möglich prüfen zu können, ob die ausgezahlten Hilfsleistungen in den Steuererklärungen zutreffend deklariert worden sind. Damit wird die Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung gewährleistet und eine Doppelförderung durch die Hilfsleistungen und (rechtswidrige) Steuerminderung verhindert.
Die Verordnung soll voraussichtlich im Mai 2022 final verabschiedet werden. Wir werden an dieser Stelle sowie in der NWB hierüber berichten.
Die Verordnungsentwürfe sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quellen: Bundesregierung sowie BMF online (il)
Nachricht aktualisiert am , 12:20 Uhr: Die Sechste Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung wurde am im BGBl I S. 816 verkündet.
Fundstelle(n):
CAAAI-58834