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Praxisrelevante Auswirkungen der Umstellung des Transparenzregisters auf ein Vollregister
Mitteilungsfiktion entfällt zukünftig
In den vergangenen Jahren ist das Transparenzregister zum Vollregister fortentwickelt worden. Dr. Christian Rosner hat hierüber in der NWB (Heft 28/2021 S. 2045) ausführlich berichtet. Auf zwei Punkte ist noch einmal besonders hinzuweisen.
I. Folgen des Wegfalls der Mitteilungsfiktion – Fristen beachten!
[i]Bisherige Ausgestaltung des TransparenzregistersBisher war das Transparenzregister als sog. Auffangregister ausgestaltet. Das bedeutet, dass eine Meldung des wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister entbehrlich war, wenn sich alle erforderlichen Angaben zu dem oder den wirtschaftlich Berechtigten aus bestimmten allgemein zugänglichen Registern, wie z. B. dem Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- oder Vereinsregister ergaben.
[i]Mitteilungsfiktion entfälltMit der Umstellung auf das Vollregister entfällt die Mitteilungsfiktion und die Gesellschaften – sowie bestimmte ausländische Gesellschaften, die direkt oder indirekt Grundeigentum in Deutschland erwerben – müssen selbst ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister melden. Ausweislich der Gesetzesbegründung werden statt bislang ca. 400.000 Gesellschaften künftig ca. 2,3 Mio. Rechtsträger eine Meldung zum Transparenzregister abgeben müssen, die Umstellung betrifft damit eine er...