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Anschaffungsnaher Aufwand: Aktuelle Entwicklungen
§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bestimmt Folgendes: „ 1Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen (anschaffungsnahe Herstellungskosten). 2Zu diesen Aufwendungen gehören nicht die Aufwendungen für Erweiterungen i. S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB sowie Aufwendungen für Erhaltungsarbeiten, die jährlich üblicherweise anfallen.“
I. Nachholung von Verteilungsbeträgen und geänderte Kaufpreisaufteilung
Die Finanzverwaltung hat im Mai 2021 eine neue Kaufpreisaufteilung zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude andererseits veröffentlicht. Sie reagiert damit auf die jüngere BFH-Rechtsprechung, wonach die Anwendung der bisherigen Arbeitshilfe die realen Wertverhältnisse in grundsätzlicher Weise verfehlt (, NWB PAAAH-64928, BStBl 2021 II S. 372; vgl. dazu Schießl, StuB 2021 S. 11, NWB XAAAH-67095).