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Schenkungsteuer | Verfassungsmäßigkeit der Anwendung des Regelzinssatzes von 5,5 % (FG)
Die Rechtmäßigkeit der Bemessung des schenkungsteuerlichen Jahreswerts eines im April 2017 begebenen zinslosen Darlehens unter Anwendung des Regelzinssatzes von 5,5 % unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Zweifeln. Der so ermittelte Jahreswert des Nutzungsvorteils ist nach § 16 BewG zu begrenzen, indem die Darlehenssumme durch 18,6 geteilt wird.
Quelle: , NWB MAAAI-05643