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FG Münster Urteil v. - 9 K 1547/21 U

Gesetze: AO § 152 Abs. 1; AO § 152 Abs. 2; AO § 152 Abs. 3 Nr. 1; AO § 149 Abs. 3 Nr. 4; UStG § 18 Abs. 3

Umsatzsteuer/Verfahren

Festsetzung eines Verspätungszuschlags; Ermessenausübung, Ermessensfehler durch Ermessensnichtgebrauch

Leitsatz

Ist eine der Voraussetzungen des § 152 Abs. 3 AO erfüllt, steht die Festsetzung des Verspätungszuschlags im Ermessen des FA gem. § 152 Abs. 1 AO. Im Streitfall sind die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 152 Abs. 1 AO gegeben, da die Abgabe der Umsatzsteuererklärung erst nach Ablauf der beantragten und vom FA verlängerten Frist erfolgt ist. Es liegt ein Ermessensfehler in Form der Ermessensunterschreitung/des Ermessensnichtgebrauchs vor. Das FA ist irrig davon ausgegangen, dass es gem. § 152 Abs. 2 AO zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags verpflichtet gewesen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
HAAAI-58384

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Nutzungsdauer:
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FG Münster, Urteil v. 10.02.2022 - 9 K 1547/21 U

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