Online-Nachricht - Freitag, 25.03.2022

Corona | Konsultationsvereinbarung mit Belgien letztmalig verlängert (BMF)

Deutschland und Belgien haben ihre Konsultationsvereinbarung zur Besteuerung von Grenzpendlern letztmalig bis zum verlängert. Hierauf macht das BMF aufmerksam (-BEL/20/10002 :001).

Die am mit dem Königreich Belgien abgeschlossene und zuletzt am verlängerte Konsultationsvereinbarung zum DBA Belgien läuft grundsätzlich am Ende eines Monats aus, wenn sie nicht spätestens eine Woche vor Ablauf des vorhergehenden Monats verlängert wird.

Mit schriftlicher Vereinbarung der zuständigen Behörden vom wurde sie nunmehr bis zum verlängert.

Im Hinblick darauf, dass die Maßnahmen, die als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie ergriffen wurden, in beiden Staaten weitgehend aufgehoben wurden, handelt es sich um die letzte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung.

Die Anwendung der Konsultationsvereinbarung ist daher auf den Zeitraum vom bis zum begrenzt.

Hinweis:

Das Schreiben mit der Konsultationsvereinbarung ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB SAAAI-58311