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Going-Concern-Prämisse unter Stress
Ein Anwendungsbeispiel zur Quantifizierung der wesentlichen Unsicherheit mittels Monte-Carlo-Simulation
Die Quantifizierung der Risiken von Going Concern stellt in der Abschlussprüfung von Krisenmandanten eine besondere Herausforderung dar. Dabei gilt es, das Stadium der Krise zutreffend zu identifizieren und das Ausmaß der Planungssicherheit abzuschätzen. Denn daran knüpfen weitere Rechnungslegungs- und Berichterstattungspflichten an. In diesem Beitrag soll der Einsatz der Monte-Carlo-Simulation als Lösungsmethode näher beschrieben werden, um eine Abschätzung der Unsicherheit in der Planung eines Unternehmens abzugeben. Derartige Methoden sind seit langem von der Bewertung von Derivaten oder aus der Bankenprüfung unter den Stichworten Stresstest und Value at Risk bekannt. Es soll gezeigt werden, wie sich derartige Methoden konzipieren sowie schnell und einfach (Stichwort: Low Code) anhand der Programmiersprache Python realisieren lassen. Dank der technologischen Entwicklungen wird schnell klar, dass Monte-Carlo-Simulationen keine zeitaufwendigen Berechnungen oder Spezialwissen mehr erfordern.
Dreixler, Automatische Tools und Techniken (ATT) am praktischen Beispiel, WP Praxis 10/2021 S. 343 NWB VAAAH-89797
Auf dem Gebiet der Abschlussprüfung gibt es derzeit keine allgemein akzeptierte Praxis der Quantifizierung von Unsicherheiten. Da der Begriff der wesentlichen Unsicherheit nicht definiert ist, bedarf es weiterer Hinweise, um eine rechtssichere Beurteilung im jeweiligen Einzelfall leisten zu können.
Der Beitrag stellt vor diesem Hintergrund die Konzeption und Entwicklung einer Monte-Carlo-Simulation zur Beurteilung der Unsicherheit in einer Liquiditätsplanung vor. Anhand der vorgestellten Modellierungsschritte wird ersichtlich, dass hierbei viele Gemeinsamkeiten mit den durchzuführenden Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung der Prognoseberichterstattung innerhalb des Lageberichts bestehen.
Monte-Carlo-Simulationen gelten zwar gemeinhin als komplex, rechenintensiv und aufwendig in der Umsetzung. Andererseits sind scheinbar einfache Lösungen oftmals auch nicht geeignet, um die dargestellte Thematik angemessen zu bewältigen.
I. Herausforderung: Beurteilung von Going-Concern-Risiken
Im Bestätigungsvermerk beschreibt der Abschlussprüfer bekanntlich sein Prüfungsvorgehen näher, insbesondere hinsichtlich der Beurteilung der Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Dabei beurteilt er auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls eine wesentliche Unsicherheit besteht, ist der Abschlussprüfer nach IDW PS 270 n. F. verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, das jeweilige Prüfungsurteil zu modifizieren. Dabei wird die Beurteilung der angewandten Prognoseverfahren, der zugrunde gelegten Annahmen, des Zeitraums der Einschätzung, der künftigen, von gesetzlichen Vertretern beabsichtigten Vorhaben und deren Vollständigkeit auf Grundlage des Zeitraums, den die gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegt haben (Prognosezeitraum), vorgenommen. Gleichzeitig sind alle relevanten Informationen für die Beurteilung der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu berücksichtigen. Aufgrund der Vielzahl an Variablen handelt es sich um ein komplexes Entscheidungsproblem unter UnsiS. 139cherheit, dessen Lösung sich nicht formal analytisch beschreiben lässt.