BMF - IV C 5 - S 2333/19/10008 :026 BStBl 2022 I S. 333

Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung

, DOK 2021/0770982 - (BStBl I S. 1050)

Bezug: BStBl 2021 I S. 1050

Bezug: BStBl 2013 I S. 1022

Bezug: BStBl 2013 I S. 1326

Bezug: BStBl 2016 I S. 277

Bezug:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden im , DOK 2021/0770982 - (BStBl 2021 I S. 1050) der Fettdruck im gesamten Text aufgehoben und die Randnummern 3, 41, 54, 55, 85, 111, 113, 131, 147 und 177 wie folgt gefasst: [1]

„3 … Erreicht der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Auszahlung das 60. Lebensjahr, hat aber seine berufliche Tätigkeit noch nicht beendet, so ist dies unschädlich. Zur bilanzsteuerrechtlichen Berücksichtigung …

41 … ; die Beiträge sind dabei gleichrangig zu behandeln. In Höhe des Verzichts auf die Steuerfreiheit mindert sich das steuerfreie Dotierungsvolumen des § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG. Wird kein Verzicht erklärt, kann das steuerfreie Dotierungsvolumen in vollem Umfang genutzt und für die darüber hinaus geleisteten, individuell zu besteuernden Beiträge die Förderung durch den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG und Zulage nach Abschnitt XI EStG (s. Rn. 66 ff.) beansprucht werden. Der Arbeitnehmer kann …

54 Nach § 8 Abs. 2 BetrAVG hat der Arbeitnehmer im Insolvenzfall …

55 Führt der Arbeitnehmer die nach § 8 Abs. 2 BetrAVG übernommene Rückdeckungsversicherung mit eigenen Beiträgen fort, ...

85 … weiter von Bedeutung. Rz. 355 des (a. a. O.) ist unbeachtlich, soweit die Regelungen dem - (BStBl 2022 II S. 233) zur Abgrenzung von Alt- und Neuzusagen widersprechen.

111 … oder auch einzelvertraglich festgelegt sein. Zusätzliche Beiträge des Arbeitgebers liegen auch dann noch vor, wenn bei sog. „Freiwilligen Matching-Modellen“ die Höhe der arbeitgeberfinanzierten Beiträge (Erhöhungsbeträge) in Anknüpfung an die Höhe der durch originäre Entgeltumwandlung (arbeitnehmer-)finanzierten Beiträge bemessen wird. Im Gesamtversicherungsbeitrag des Arbeitgebers enthaltene Finanzierungsanteile des Arbeitnehmers sowie die mittels Entgeltumwandlung finanzierten Beiträge oder Eigenbeteiligungen des Arbeitnehmers sind - anders als bei § 3 Nr. 63 und § 10a/Abschnitt XI EStG (s. Rn. 26 und 67) - hingegen nicht begünstigt.

113 … Bei der Ermittlung des Mindestbetrags sind nur Beiträge des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zu berücksichtigen, die die Voraussetzungen des § 100 Abs. 3 Nr. 4 und 5 EStG erfüllen und bei denen im Zeitpunkt der Beitragsleistung die Einkommensgrenzen nach § 100 Abs. 3 Nr. 3 EStG nicht überschritten werden. Wird der jährliche Mindestbetrag …

131 … Die Begrenzung greift jedoch dann, wenn der Arbeitgeber im Jahr 2016 einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag geleistet hat, das Arbeitsverhältnis in 2016 oder danach beendet wurde und zum selben Arbeitgeber später, d. h. in 2017 oder danach, neu begründet wurde oder wird.

147 …; eine Anwendung des § 34 EStG kommt daher für diese Zahlungen nicht in Betracht. Geringfügige Teilleistungen sind unschädlich; siehe Rz. 8 des (BStBl 2013 I S. 1326) in der Fassung des (BStBl 2016 I S. 277).

177 … sind vorbehaltlich besonderer Regelungen in den einzelnen Randnummern dieses Schreibens weiter zu beachten, …“.

Dieses BMF-Schreiben ist in allen offenen Fällen anzuwenden.

BMF v. - IV C 5 - S 2333/19/10008 :026

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:






Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 2022 I Seite 333
DStR 2022 S. 618 Nr. 12
ErbStB 2022 S. 138 Nr. 5
AAAAI-58116

1 Die Änderungen gegenüber dem (a. a. O.) sind durch Fettdruck hervorgehoben. Mit „…“ gekennzeichnete Textpassagen bleiben unverändert.