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Zuschüsse einer Gemeinde an einen Verein zur Bewirtschaftung einer Sportanlage
Der BFH nimmt zu der Frage Stellung, ob die Zahlungen einer Gemeinde an einen Sportverein für die Bewirtschaftung der gemeindlichen Sportanlage Entgelt für eine Leistung sind oder ob ein echter Zuschuss vorliegt ().
I. Leitsatz
Zahlungen einer Gemeinde an einen Sportverein im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung einer zur langfristigen Eigennutzung überlassenen Sportanlage, die es dem Sportverein ermöglichen sollen, sein Sportangebot aufrechtzuerhalten, können nicht umsatzsteuerbare (echte) Zuschüsse für die Tätigkeit des Sportvereins darstellen.
II. Sachverhalt
Ein eingetragener Sportverein nutzt seit dem Jahr 1989 die gemeindliche Sportanlage. Die Gemeinde hat die Sportanlage für zunächst 25 Jahre zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung gestellt. Nach dem Nutzungsvertrag übernahm der Verein gegen pauschale Kostenerstattung die Bewirtschaftung der gesamten Sportanlage. Im Einzelnen verpflichtete sich der Verein, das Sportheim zu reinigen, auf dem Grundstück die Schneeräumung und den Streudienst durchzuführen, die Gebühren und Entgelte für die Lieferung von Energie und Wasser sowie für die Abwasserbeseitigung zu tragen, die Grünflächen und sonstigen...