BBK Nr. 7 vom Seite 297

Es gibt kein richtiges Leben im falschen Hasen: Sofortabschreibung für IT zum Zweiten

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Nachdem [i]Rätke/Theile, Faktische Sofortabschreibung für Hard- und Software, BBK 8/2021 S. 377 NWB OAAAH-75386 vor gut einem Jahr das BMF nach einer Schaltkonferenz von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten deren Beschluss zur Zulässigkeit einer Sofortabschreibung von Software und IT untergesetzlich umsetzte, riss die Kritik daran nicht ab. Denn das war schlichtweg rechtswidrig, weil es gegen § 7 Abs. 1 EStG verstieß. Die Praktiker störte das möglicherweise nicht einmal so sehr, weil es eine begünstigende Regelung für die Steuerbilanz ist, und es ist durchaus hilfreich, wenn in einer steuerlichen Betriebsprüfung die streitanfälligen IT-Aufwendungen nicht weiter thematisiert werden müssen. Die Finanzämter sind ja, anders als die Gerichte, an die BMF-Schreiben gebunden (wobei zu überlegen wäre, ob das auch für offenkundig rechtswidrige Schreiben gilt?!). Die BBK-Herausgeber Prof. Dr. Carsten Theile und VRiFG Bernd Rätke hatten das Schreiben in BBK 8/2021 S. 377 ausführlich analysiert und dabei im Fazit ihrem Erstaunen Ausdruck verliehen, wie offensichtlich diese Sofortabschreibung gegen das Gesetz verstößt.

Nunmehr hat das BMF am eine neue Fassung veröffentlicht und die Spannung war groß, wie das BMF das Problem der Rechtswidrigkeit gelöst hat. Das Ergebnis der Betrachtung ist eher ernüchternd und lässt sich mit einer Variation der österreichischen Sängerin Eva Jantschitsch beschreiben: „Es gibt kein richtiges Leben im falschen Hasen“. Denn es bleibt dabei, dass Regierungsinstitutionen wie Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten quasi der Verwaltung eine Anweisung erteilen, sich rechtswidrig zu verhalten. In der neuen Fassung treten die Widersprüche dabei fast noch offenkundiger zu Tage bei dem Versuch, den Weg zu den Finanzgerichten unmöglich zu machen, wie Prof. Dr. Carsten Theile und Bernd Rätke ab darlegen. Und ihr Befund bleibt unverändert: Es braucht eine gesetzliche Lösung, um Software und IT sofort abschreiben zu können. Finanzverwaltung und Gesetzgeber zum Troste könnte man sagen, „es geht nichts über Reparaturerfahrung“...

Außerdem lesen Sie in dieser Ausgabe: StB'in Susanne Weber stellt ab das neue BMF-Schreiben zu Firmenwagen vor und widmet sich der neu aufgenommenen Regelung zu zeitraumbezogenen Zuzahlungen. Ebenfalls mit dem weiten Feld der Firmenwagen befasst sich StB Karl-Hermann Eckert ab im Buchführungs-Seminar. Er zeigt die umsatzsteuerlichen Buchungen bei der Privatnutzung und Überlassung von (Hybrid-)Elektrofahrzeugen und Elektrofahrrädern an Arbeitnehmer. Dr. Klaus Wolfs Beitrag ab erklärt, wie die Prozessmodellierung im kaufmännischen Umfeld helfen kann, Ineffizienzen und Verbesserungspotenziale aufzudecken, und überdies die Abläufe und Datenflüsse z. B. im Rechnungswesen transparent dokumentiert werden können.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2022 Seite 297
NWB JAAAI-58045