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„Kostenfaktor“ Arbeitnehmer
Teil 3: „Sonderproblem“ Altersversorgung
Bei der Identifizierung von Einsparpotenzialen spielt auch eine Reduzierung der Kosten für Arbeitgeber im Zusammenhang mit Zusagen auf eine betriebliche Altersversorgung eine wesentliche Rolle. Auch wenn die Zusagen von arbeitgeberfinanzierten Altersversorgungen offenbar weniger häufig vorkommen, stellen bestehende Zusagen für Unternehmen häufig eine gravierende finanzielle Belastung dar. In einer Insolvenz stellt sich für den Arbeitgeber zunächst nicht das Problem, wie die Verbindlichkeiten „beseitigt“ werden können, denn in diesem Fall tritt der Pensionssicherungsverein (PSV) für unverfallbare Zusagen auf betriebliche Altersversorgung ein. Aber auch in der Insolvenz kann sich die Frage stellen, wie mit den Zusagen umgegangen werden kann, wenn nämlich der Geschäftsbetrieb veräußert werden soll und ein Betriebsübergang i. S. von § 613a BGB eintreten wird.
Bei einer einzelvertraglichen Änderung von Altersversorgungszusagen muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Detail über die damit verbundenen Nachteile aufklären.
Die Möglichkeit einer Verschlechterung der Altersversorgungszusage aufgrund einer Betriebsvereinbarung beurteilt sich nach einem vom Bundesarbeitsgericht entwickelten D...