Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 10 UStG Mindestbemessungsgrundlage
§ 10 Abs. 5 Nr. 1 UStG ist insoweit nicht durch Art. 27 der 6. EG-Richtlinie gedeckt, als die Mindestbemessungsgrundlage auch in den Fällen anzuwenden ist, in denen das vereinbarte Entgelt zwischen nahe stehenden Personen marktüblich ist, aber niedriger als die Mindestbemessungsgrundlage ist ( - und des -, BStBl 1997 II S. 841 und 840). Für die einzelnen Fallkonstellationen gilt nach einer Erörterung durch die obersten FinBeh des Bundes und der Länder Folgendes:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Fall | vereinbartes Entgelt | marktübliches Entgelt | Kosten | Bemessungsgrundlage |
1 | 10 | 20 | 15 | 15 |
2 | 12 | 10 | 15 | 12 |
3 | 12 | 12 | 15 | 12 |
4 | 10 | 12 | 15 | 15 |