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OFD Frankfurt/M. - S 1988 A; s. auch NWB DokSt Rz.

§ 4 FördG Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz; Bindung an die Ausübung des Wahlrechts nach Abs. 1 Satz 2

Gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 FördG können Sonderabschreibungen für begünstigte Investitionen i. S. des § 2 und 3 FördG im Jahr des Investitionsabschlusses und in den folgenden vier Jahren (Begünstigungszeitraum) in Anspruch genommen werden. Der Anspruchsberechtigte kann daher in jedem Jahr des Begünstigungszeitraums wählen, ob und in welcher Höhe er die insgesamt zulässigen Sonderabschreibungen beansprucht.

Zur Ausübung des Wahlrechts hinsichtlich der Inanspruchnahme des jährlichen Umfangs der Sonderabschreibungen innerhalb des Begünstigungszeitraums hat der BFH in seinem Urt. v. (BFH/NV 1997 S. 635) Stellung genommen. Er hat hierbei die Entscheidung des FG des Landes Brandenburg v. (EFG 1995 S. 999) bestätigt, daß der Anspruchsberechtigte durch die anderweitige Ausübung des Wahlrechts keine Änderung einer bestandskräftigen Festsetzung bewirken kann.

Danach ist die Ausübung des Wahlrechts zwar nicht an eine Frist gebunden. Hat der Anspruchsberechtigte jedoch sein Wahlrecht in der ESt-Erklärung ausgeübt und ist er aufgrund dessen bestandskräftig zur ESt veranlagt worden, so ist sein Wahlrecht erschöpft. Der Anspruchsberechtigte ist infolge der Bestandskraft des Steuerbescheides an die getroffene Wahl gebunden. Das materiell-rechtliche Wahlrecht erfä...

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OFD Frankfurt/M. v. 03.03.1998 - S 1988 A; s. auch NWB DokSt Rz.

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