§ 62 FGO Vollmacht
1. Prozessvollmacht
Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Das Gericht hat den Mangel der Vollmacht von Amts wegen zu berücksichtigen (§ 62 Abs. 3 Sätze 1 und 2 FGO).
Nach § 62 Abs. 3 Satz 6 FGO braucht das Gericht den Mangel der Vollmacht dann nicht von Amts wegen zu berücksichtigen, wenn als Bevollmächtigter eine Person i. S. des § 3 Nr. 1 bis 3 Steuerberatungsgesetz (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer) auftritt. Die Nachprüfung einer ordnungsgemäßen Vollmacht wird in diesen Fällen in das Ermessen des Gerichts gestellt.
Der , BFH/NV 2001 S. 813, ausgeführt, dass das Gericht den Nachweis der Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht verlangen muss, wenn begründete Zweifel an der Bevollmächtigung bestehen.
Sieht das Gericht von einer Überprüfung der Prozessvollmacht ab, sollte das FA bei Zweifeln am Vorliegen einer Vollmacht des Prozessvertreters des Klägers das Gericht auf den evtl. Mangel der Vollmacht im Wege einer sog. Vollmachtsrüge hinweisen. Auf Grund der Rüge des FA, es liege keine (ordnungsgemäße) Vollmacht vor, ist das Gericht dann nach § 155 FGO i. V. mit § 88 ZPO zur Prüfung der Vollmacht verpflichtet.
2. Vollmacht für den/die Vertreter/in des Finanzamts
Das FA wird durch seine/n Vorsteher/in vertreten. Nur wenn der/die Vorsteher/in abwesend ist, tritt an seine/ihre Stelle der/die ständige Vertreter/in.
Nimmt ein/e andere/r Bedienstete/r des FA einen Termin wahr, so ist dem Gericht eine schriftliche Vollmacht zu überreichen. Die Vollmacht ist vom/von der Vorsteher/in oder, wenn diese/r verhindert ist, von dem/der ständigen Vertreter/in auszustellen. Der/Die ständige Vertreter/in bedarf einer Vollmacht nur, wenn der/die Vorsteher/in anwesend ist.
Falls das FA in mündlichen Verhandlungen oder Erörterungsterminen regelmäßig von demselben/derselben Bediensteten vertreten wird, genügt eine Generalterminvollmacht, die dem Niedersächsischen FG (NFG) zu übersenden ist. Aus ihr muss hervorgehen, dass der/die Bedienstete berechtigt ist, das FA in allen Verfahren vor dem NFG zu vertreten. Der/Die Bedienstete sollte jedoch eine Zweitschrift dieser Vollmacht in den mündlichen Verhandlungen bei sich führen, damit ggf. der Vollmachtsnachweis möglich ist.
Die Vollmacht kann auch ausdrücklich auf eine einzelne Prozesshandlung beschränkt werden (Terminvollmacht).
Für die Erteilung der Vollmachten sind die diesem Karteiblatt als Anlage beigefügten Muster zu verwenden.
3. Vollmachtsnachweis
Der Vollmachtsnachweis ist nach bisher gefestigter Rspr. des BFH durch fristgerechte Vorlage der schriftlichen Vollmacht im Original zu führen (vgl. z. B. , BFH/NV 2000 S. 69). Eine Übermittlung der Prozessvollmacht per Telefax genügt nicht.
Damit stellt der BFH an die Schriftform der Vollmacht höhere Anforderungen als an die Schriftform anderer bestimmender Schriftsätze wie z. B. der Klägerschrift. Zu dieser unterschiedlichen Handhabung ist zurzeit eine Revision vor dem BFH anhängig (Az.: III R 38/01). Bis zu einer endgültigen Klärung ist die Vorlage der Vollmacht im Original erforderlich.
Anlage 1
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Der/Die Vorsteher/in des Finanzamts ............................................................ | |
Generalterminvollmacht | |
Herr/Frau ......................................................................................................... | |
ist bevollmächtigt, das Finanzamt .................................................................. | |
in allen Verfahren vor dem Niedersächsischen Finanzgericht zu vertreten. | |
....................................... | |
Unterschrift |
Anlage 2
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Der/Die Vorsteher/in des Finanzamts ............................................................ | |
StNr. .................................................... | |
Vollmacht | |
In dem Finanzrechtsstreit | |
des(r) ..............................................................................................................., | |
Name oder Firma | |
......................................................................................................, Klägers(in), | |
Ort | |
gegen | |
das Finanzamt ............................................................................., Beklagten, | |
- Az.: ........................................................................................... - erteile ich | |
Herrn/Frau ................................................................... Vollmacht zu meiner | |
Vertretung in dem Termin vor dem Niedersächsischen Finanzgericht am | |
..................................... | |
....................................... | |
Unterschrift |
OFD Hannover v. - FG 2014
Fundstelle(n):
IAAAA-85346