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OFD Bremen - S 2208

Aufwendungen für Computer und Peripheriegeräte; Fragebogen zur steuerlichen Auswertung

Die Anschaffung eines Personal-Computers (PC) ist gem. H 117 EStH 1996 regelmäßig der privaten Lebensführung zuzurechnen. Dies gilt nicht nur für sog. Spiele-Computer, sondern auch für PC’s der neueren Generation mit CD ROM-Laufwerken und weiteren sog. Multimedia-Komponenten. Der objektive Charakter eines Arbeitsmittels ist hier in den Hintergrund getreten, weil auch die Anbieter dieser Geräte nicht die berufsbezogene Anwendung, sondern die allgemeine Verwendbarkeit der PC’s einschl. der Nutzung als Kommunkations- und Informationsmittel in den Vordergrund stellen (vgl. hierzu EFG 1992 S. 326).

Bei der Anschaffung von WG, die ihrer Art nach auch im Rahmen der privaten Lebensführung verwendet werden können, kommt eine Anerkennung als Werbungskosten/Betriebsausgaben nur in Betracht, wenn feststeht, daß der Stpfl. den Gegenstand weitaus überwiegend zur Einkunftserzielung verwendet hat, eine private Mitbenutzung also von ganz untergeordneter Bedeutung (unter 10 %) ist. Es reicht somit nicht aus, allgemein eine tatsächliche berufliche/betriebliche Nutzung festzustellen. Denn selbst wenn eine derartige berufliche/betriebliche Nutzung erwiesen ist, verbleibt nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG als weiteres Erfordern...BStBl 1992 II S. 195BStBl 1993 II S. 348

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OFD Bremen v. 16.07.1997 - S 2208

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