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BMF - IV B 7 - S 2742 - 20/97 BStBl 1997 I 637

Rückstellungen für Pensionszusagen an nicht beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften - Erdienungszeitraum; BStBl 1997 II S. 440 -

Nach dem - I R 41/95 -) ist die Zusage einer Pension an einen nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer eine verdeckte Gewinnausschüttung,

  • wenn der Zeitpunkt zwischen der Zusage der Pension und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand weniger als zehn Jahre beträgt

oder

  • wenn dieser Zeitraum zwar mindestens drei Jahre beträgt, der Gesellschafter-Geschäftsführer dem Betrieb aber weniger als zwölf Jahre angehört (Anschl. an BStBl 1995 II S. 419 - zum beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer).

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder gilt für die Anwendung der Grundsätze des BFH-Urt. folgendes:

1. Erdienungszeitraum

Der BFH stellt für die Beurteilung, wie lange der Zeitraum sein muß, in dem eine Pensionszusage jedenfalls dem Grunde nach durch eine aktive Tätigkeit erdient ist, auf § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) v. (BGBl 1974 I S. 3610) und die hierin für die Bestimmung der Unverfallbarkeit maßgeblichen Zeitvorstellungen ab. Anders als der beherrschende Gesellschafter unterliegt der nicht beherrschende Gesellschafter nicht dem sogenannten Nachzahlungsv...

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BMF v. 07.03.1997 - IV B 7 - S 2742 - 20/97

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