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BdF - S 2176 BStBl 1996 I S. 1256

§ 6a EStG Bildung von Pensionsrückstellungen; Pensionszusagen in Abhängigkeit von gewinnabhängigen Gehaltsbestandteilen

Der (BStBl 1996 II S. 1) entschieden, daß bei der Bewertung einer Pensionsverpflichtung auch freiwillig gezahlte gewinnabhängige Gehaltsbestandteile einzubeziehen sind, wenn die Pensionszusage selbst keinen schädlichen Vorbehalt i. S. von § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG enthält. Nach Auffassung des Gerichts kommt es darauf an, daß der Versorgungsanspruch vorbehaltslos besteht; die für seine Bemessung maßgeblichen Bezüge könnten schwanken oder künftig fortfallen.

Hierzu wird auf folgendes hingewiesen:

Durch eine Änderung des § 6a EStG im Rahmen des Jahressteuergesetzes 1997 soll sichergestellt werden, daß eine Pensionsrückstellung nicht gebildet werden darf, soweit die Pensionszusage Leistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen vorsieht. Die Gesetzesänderung soll erstmals für das Wj wirksam werden, das nach dem Tag nach Veröffentlichung des BFH-Urt. im BStBl endet.

Dieser Erl. ergeht im Einvernehmen mit dem BdF und den obersten FinBeh der Länder. Er entspricht dem Schreiben des BdF v. S 2176, das im BStBl Teil I veröffentlicht wird.

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BMF v. 31.10.1996 - S 2176

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