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BdF - S 2144 c

§ 4d EStG Behandlung der rückgedeckten Unterstützungskasse; Verpfändung der Ansprüche aus den Rückdeckungsversicherungen an die begünstigten Arbeitnehmer

Es wird nach den steuerlichen Auswirkungen gefragt, die eine Verpfändung von Ansprüchen aus Rückdeckungsversicherungen einer Unterstützungskasse an die von der Unterstützungskasse Begünstigten hat. Hierzu nimmt der BdF unter Bezugnahme auf das Ergebnis einer Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder wie folgt Stellung:

1. Auswirkung auf die als Betriebsausgabe abzugsfähigen Zuwendungen nach § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c EStG

Zuwendungen des Trägerunternehmens an eine Unterstützungskasse, die lebenslänglich laufende Leistungen in Aussicht stellt, dürfen vom Trägerunternehmen nur unter den Voraussetzungen des § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c EStG als Betriebsausgaben abgezogen werden. Verpfändet die Unterstützungskasse ihre Ansprüche aus von ihr abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungsverträgen an die begünstigten AN, denen sie Leistungen in Aussicht gestellt hat, erhalten die AN aus der Verpfändung gegenwärtig keine Rechte, die ihnen einen Zugriff auf die Versicherungen und die darin angesammelten Vermögenswerte ermöglichen würden. Die Verpfändung berührt damit weder den nach § 1 Abs. 4 Betriebsrentengesetz fehlenden Rechtsanspruch noch verstößt sie gegen die in § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c EStG genannten Voraussetzungen für den Betriebsausgabenabzug der Zuwendungen.

2. Auswirkungen auf die Befreiung der Kasse vo...

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BMF v. 07.09.1998 - S 2144 c

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