OFD Cottbus - S 2133

§ 5 EStG Bilanzielle Behandlung der Übertragung der örtlichen Versorgungsanlagen (Strom und Fernwärme) auf die Kommunen auf Grund der Vereinbarung zur Beilegung des Streits vor dem (Stromvergleich)

In der Vfg. v. S 2133 - 11 - St 110 wird zur bilanziellen und ertragstl. Behandlung der Übertragung der örtlichen Versorgungsanlagen (Strom und Fernwärme) auf die Kommunen (Stromvergleich) Stellung genommen. Danach waren die betreffenden Sachverhalte entsprechend den Grundsätzen der Unternehmensrestitution zu behandeln.

An dieser Auffassung wird nicht mehr festgehalten. Vielmehr gelten betreffend die Übertragung der örtlichen Versorgungsanlagen die allgemeinen ertragstl. Grundsätze. Danach stellen die betreffenden Vorgänge regelmäßig einen entgeltlichen Vorgang (Tausch) dar.

Weitere Einzelheiten zur bilanziellen und ertragstl. Behandlung bei den Beteiligten des Stromvergleichs, insbesondere die Kommunen und deren Unternehmen (BgA oder Eigengesellschaften) betreffend, können bei Bedarf nachgefragt werden.

Die Bezugsverfügung wird aufgehoben.

OFD Cottbus v. - S 2133

Fundstelle(n):
WAAAA-84673