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BMF - IV A 5 -S 2290 - 51/99 IV C 5 - S 2343 - 75/99

§ 34 EStG; Besteuerung außerordentlicher Einkünfte Arbeitgeberleistungen bei Beendigung von Altersteilzeitverhältnissen § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG; § 3 Nr. 9 EStG; § 40b Abs. 1 EStG; Steuerfreiheit von Leistungen nach § 3b EStG bei Aufteilung in Arbeits- und Freistellungsphasen bei Altersteilzeit

An das BMF ist die Frage herangetragen worden, ob Zahlungen eines ArbG aufgrund bestimmter Altersteilzeitmodelle als Abfindungen der ermäßigten Besteuerung nach § 34 EStG unterliegen. Angesprochen werden drei Modelle tarifvertraglicher Zahlungen, die der ArbG für zu erwartende Rentenabschläge des AN zu leisten hat, wenn dieser aus dem Altersteilzeitarbeitsverhältnis ausscheidet.

I. Beschreibung der Modelle

1. Modell

Der AN erhält den zum hälftigen Ausgleich der Rentenabschläge notwendigen Betrag nach Beendigung des Altersteilzeitverhältnisses unmittelbar und direkt vom ArbG ausgezahlt.

2. Modell

Der AN erhält nach Beendigung des Altersteilzeitverhältnisses von einer zwischengeschalteten Direktversicherung, an die der ArbG beim Ausscheiden den notwendigen Betrag entrichtet, ergänzende Leistungen zum hälftigen Ausgleich der Rentenabschläge.

3. Modell

ArbG und AN einigen sich bei Abschluss des Altersteilzeitvertrages auf die Gewährung einer Entlassungsentschädigung zum Zeitpunkt der Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses zum Ausgleich von Rentenabschlägen, die der ArbG unmittelbar an den Versicherer erbringt.

II. Rechtliche Würdi...

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BMF v. 20.10.1999 - IV A 5 -S 2290 - 51/99

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