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NWB Nr. 4 vom Seite 182

Meinungen Stellungnahmen

Haushaltsfreibetrag auch für Verheiratete mit Kindern?

von Wirtschaftsprüfer Steuerberater Jürgen Heidenreich, Alzenau

I. Ausgangslage

Nach § 32 Abs. 7 EStG in den bis einschließlich 2001 gültigen Fassungen war geregelt, dass ”ein Haushaltsfreibetrag von 5 616 DM bei einem Steuerpflichtigen, für den das Splitting-Verfahren (§ 32a Abs. 5 und 6 EStG) nicht anzuwenden und der auch nicht als Ehegatte (§ 26 Abs. 1 EStG) getrennt zur Einkommensteuer zu veranlagen ist, vom Einkommen abgezogen wird, wenn er einen Freibetrag nach Abs. 6 oder Kindergeld für mindestens ein Kind erhält, das in seiner Wohnung im Inland gemeldet ist.” Damit war der Haushaltsfreibetrag verheirateten Eltern von Kindern ausdrücklich vorenthalten.S. 183

II. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

Mit Beschl. v. - 2 BvR 1057/91 u. a. (BStBl 1999 II S. 182) hat das BVerfG entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen des § 32 Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 7 EStG in den ab VZ 1983 geltenden Fassungen mit dem Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG insoweit unvereinbar sind, als die in ehelicher Gemeinschaft lebenden, unbeschränkt steuerpflichtigen Eltern von der Gewährung des Haushaltsfreibetrags ausgeschlossen werden. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, bis zum eine Neuregelung hinsichtlich der Gewährung eines Haushaltsfreibetrags zu erlassen.

Sollte ...

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