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Wirtschaftliches Eigentum und Bilanzierung bei Wertpapierdarlehen
(1) Trägt bei einem Wertpapierdarlehen der Darlehensnehmer die Kurschancen und -risiken der überlassenen Wertpapiere, so spricht dies gegen einen Verbleib des wirtschaftlichen Eigentums beim Darlehensgeber (Abgrenzung zum Senatsurteil vom - I R 88/13, NWB AAAAF-41500, BStBl 2016 II S. 961). (2) Die an die Stelle der darlehensweise ausgereichten Wertpapiere getretene Rückübertragungsforderung ist vom Darlehensgeber erfolgsneutral mit dem Buchwert der Wertpapiere zu aktivieren. Teilwertabschreibungen auf die Rückübertragungsforderung sind nicht gem. § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG außerbilanziell zu neutralisieren. (3) Zur Frage des Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Wertpapierdarlehensgeschäften eines Versicherungsunternehmens. (4) Bei der BerechnungS. 234 des Minderungsbe...