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NWB Nr. 41 vom Seite 3726

MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN

Neubewertung des Grundbesitzes ab ?

- Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer? -

von Regierungsdirektor Reinhard Stöckel, Erfurt-Mittelhausen

I. Ausgangsbasis

Nach § 138 BewG gelten die derzeitigen Regelungen zur Feststellung von Grundbesitzwerten für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer bis längstens , es sei denn, Bund und Länder würden sich für eine Verlängerung über den hinaus aussprechen. Als unmittelbare Folge einer Verlängerung würden die Mängel der ”Bedarfsbewertung” bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie bei der Grunderwerbsteuer fortgeschrieben. AnsätzeS. 3727von Korrekturen (z. B. Erbbaurechte, Gebäude auf fremdem Grund und Boden) scheiterten in den Gesetzgebungsverfahren zur Steuerreform. Gegen eine Verlängerung sprechen auch verfassungsrechtliche Bedenken, denn die noch geltende Bedarfsbewertung entspricht in der Wertigkeit der Grundbesitzwerte nicht den Vorgaben des BStBl 1995 II S. 655).

Will man keine Fortschreibung des bisherigen Zustands, so muss man eine Neubewertung ins Auge fassen. Dazu könnte der Bericht der vom BMF eingesetzten Sachverständigenkommission eine Grundlage liefern (Bewertung des Grundbesit...

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