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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Stellungnahme zum Entwurf eines Anwendungsschreibens zu § 2b EStG
Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom (BGBl 1999 I S. 402) wurde § 2b EStG, der die Beschränkung des Verlustausgleichs zum Ziel hat, in das Einkommensteuergesetz eingefügt. Am hat das Bundesfinanzministerium den Entwurf eines Anwendungsschreibens zu § 2b EStG bekannt gemacht (vgl. NWB Aktuelles 18/2000). Zu diesem Entwurfsschreiben hat der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) kritisch Stellung genommen. Er führt u. a. aus:
I. Vage Formulierungen
Der Erlassentwurf zeigt an mehreren Stellen die Tendenz, die zunächst gewählten eingrenzenden Definitionen des gesetzlichen Tatbestands durch Auffangumschreibungen wieder auszuhebeln. Beispielhaft anzuführen ist hier u. a. in Textziffer 7 die Erweiterung in Satz 2: ”Darüber hinaus können aber auch Beteiligungen an anderen Gesellschaften und Gemeinschaften als Verlustzuweisungsmodell i. S. des § 2b EStG anzusehen sein.” Die konkrete Aussage der Textziffer 7 wird damit hinfällig. Gleiches gilt für die Einschränkungen in Textziffer 21: ”. . . es sei denn, es werden modellhafte Zusatz- oder Nebenleistungen i. S. der Tz. 18 vom Bauträger selbst oder auf dessen Vermittlung von Dritten in Anspruch genommen, die d...