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MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN
Die Haftungsfalle: Finanzgerichtsverfahren ohne sofortige Beifügung einer Vollmacht
I. Fehlende Vollmacht bei Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
Das FG Köln hatte mit Beschl. v. - 1 V 7763/99 einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheids mit folgender Begründung zurückgewiesen:
Die Rechtsanwältin X hat im Namen des Antragstellers Aussetzung der Vollziehung des Haftungsbescheids v. begehrt. In der Antragsschrift v. versprach die Bevollmächtigte, die Vollmacht unverzüglich nachzureichen. Eine Vollmacht ist bis heute nicht eingegangen. Der Antrag ist gem. § 62 Abs. 3 FGO unzulässig, weil die als vollmachtlose Vertreterin aufgetretene Rechtsanwältin trotz Ankündigung ihre Bevollmächtigung durch schriftliche Vollmacht nicht nachgewiesen hat. Die vollmachtlose Vertreterin Rechtsanwältin X trägt die Kosten des Verfahrens.
Die betroffene Rechtsanwältin beantragte daraufhin Aufhebung dieses Beschlusses und Aussetzung der Vollziehung gemäß dem ursprünglichen Antrag mit der Begründung, auch bei Anwendung des § 69 Abs. 6 Satz 2, 2. Alternative FGO sei die Vollmacht nicht schuldhaft verspätet vorgelegt worden, denn
der Ant...