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NWB Nr. 13 vom Seite 1149

MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN

Ermittlungsrechte und -pflichten von Finanzbehörden und Finanzgerichten hinsichtlich des Vorliegens einer Steuerstraftat

von Dr. Ulf-Christian Dißars, Rechtsanwalt, Hamburg/Aumühle

In hat Bilsdorfer die Folgen einer steuerlichen Verfehlung dargestellt. Seine Ausführungen, die sich vor allem mit den verfahrensrechtlichen Konsequenzen des Vorliegens einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit beschäftigen, sollen nachfolgend ergänzt werden. Hierbei wird insbesondere die Frage erörtert, inwieweit eine Bindung der Finanzgerichte und der Steuerverwaltung an die Rechtsauffassungen und die tatsächlichen Feststellungen eines Strafgerichts besteht. Es stellt sich aber auch die Frage, inwieweit die Finanzgerichte und Finanzbehörden strafprozessuale Grundsätze bei ihrer rechtlichen Bewertung heranziehen dürfen oder müssen.

I. Ermittlungsrecht oder Ermittlungspflicht

1. Finanzbehörden

Es ist allgemein anerkannt, dass die Finanzverwaltung im Rahmen des Besteuerungsverfahrens nicht an die Feststellungen eines Strafgerichts hinsichtlich des Vorliegens einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit gebunden ist (s. hierzu Tipke/Kruse, AO/FGO, 16. Aufl. 199...BStBl 1974 II S. 125

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